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In Deutschland tätige Rechtsmediziner haben - aus Gründen unmittelbar erwarteter Antworten auf Fragen der Ermittlungsbehörden zur Identität - schon seit langem anthropologisches und auch zahnärztliches Wissen mit in ihre Begutachtungspraxis integriert, während sich Forensische Pathologen außerhalb des deutschen Sprachraumes in aller Regel dabei von Anthropologen und Odontologen beraten lassen.
Da sich zur schnellen und häufig ausreichend sicheren Identitätssicherung, auch unter Bedingungen weit fortgeschrittener Leichendekomposition, nach Brandeinwirkung oder grober Zerstörung des Körpers, die Untersuchung des Gebisses anbietet, spielt hierfür die zweifelsfreie Zuordnung erhobener Dentalbefunde eine entscheidende Rolle.
Hier erweist sich die Ende letzten Jahres erschienene Monographie als geeigneter Berater für den Rechtsmediziner, da sie Antworten selbst auf Fragen parat hält, mit denen sich ein in Deutschland ausgebildeter Zahnarzt nicht einmal während seines Studiums beschäftigt. Da die Bedeutung der Anthropologie als eigenständiges Fachgebiet, speziell auch des Zahnmedizinischen Teilgebietes, bei uns nicht den Stellenwert wie in Nordamerika, Australien oder England genießt, war es nur konsequent das Buch in englischer Sprache zu verfassen, wobei, im Gegensatz zu vergleichbaren angelsächsischen Werken, die insgesamt 35 Einzelautoren in den Kapiteln auch immer wieder auf deutschsprachige Literaturstellen mit verweisen.
Schon der Untertitel zum vorliegenden Werk - Grundlagen, Grenzen und Aussichten - deutet an, daß die Herausgeber sich damit vorgenommen haben, das erst während der letzten dreißig Jahre eigenständig entwickelte Forschungsgebiet der Zahnmedizinischen Anthropologie, das seine Wurzeln in der Biologie hat und mit den Gebieten der Zahnheilkunde, der Forensischen Wissenschaften und der Evolution des Menschen eng verknüpft ist, umfassend vorzustellen.
Ihnen ist es gelungen auf 564 Seiten, anschaulich illustriert durch 224 einfarbige Abbildungen, den Bogen von den anatomisch-morphologischen, strukturellen und entwicklungsgeschichtlichen Grundlagen über auf den Kauapparat einwirkende Faktoren wie Krankheiten und Verletzungen sowie nahrungs- und verhaltensbedingte Einflüsse auf das Gebiß bis hin zu den, vor allem für den Rechtsmediziner, praxisrelevanten Themen wie Möglichkeiten und Grenzen der Alters-, Liegezeit- und Geschlechtsschätzung anhand des Zahnbefundes zu spannen. Eingestreute Kasuistiken, etwa über eine 600 bis 700 vor Christus angefertigte etruskische Brückenarbeit, vermitteln dabei dem Leser das Bestreben der Autoren, den gesamten Themenbereich anschaulich und umfassend abzudecken.
Allerdings wäre aus rechtsmedizinischer Sicht noch ein Abschnitt über das Gebiß als Tatwerkzeug (Auswertung von Bißspuren) wünschenswert gewesen. Hoffentlich trägt ansonsten die Darstellung der verwandten unterschiedlichen Zahnbefunddokumentationsstandards mit dazu bei, das Bewußtsein - vor allem bei Zahnärzten - dafür zu schärfen, daß zur Erleichterung von Identifikationen, vor allem bei Massenanfall, weltweit einheitliche Dokumentationssysteme Verwendung finden müssen, wie es seit langem auch der Arbeitskreis für Forensische Odonto-Stomatologie (AKFOS) in Deutschland und die IOFOS auf internationaler Ebene fordern.
Es kann erwartet werden, daß die Verbreitung dieses neuen Grundsatzwerks unter Rechtsmedizinern, die Zahnidentifikation betreiben, zu zusätzlicher Sicherheit bei selbst vorgenommenen Identifikationsbegutachtungen über den Gebißbefund führt.
Forensic Pathologist J.Eidam, Hannover